Der eine oder andere erinnert sich vielleicht noch an Mr. Spock, den vernuftbetonten, lakonisch auftretenden Vulkanier aus der Science-Fiction-Serie „Enterprise“, im englischen Original „Startreck“ genannt. Er wies, überzeugend wie immer, einmal darauf hin, daß man an einem Ort, an dem die Gravitation wirkt, einem in die Höhe geworfenen Apfel nicht nachzuschauen brauche, um sich davon zu überzeugen, daß er wieder herunterfalle.

So gesehen ist auch die plötzliche Aufregung um die vom nieder- sächsischen Verfassungsschutz im Zusammenhang mit dem Antritt der MDU zur Landtagswahl 2013 ausgemachte Fatwâ (http://www.ndr.de/regional/niedersachsen/mdu101.html; Text in: http://www.zukunftskinder.org/wp-content/uploads/2012/08/Fatwa-Demokratie.pdf) nicht so recht zu verstehen. Aus dem Türkischen ins Deutsche übersetzt heißt es darin: “Jeder, der in der Demokratie aktiv ist und andere zum Mitmachen anregt, ist in einer großen Gefahr.“ Sie zu akzeptieren und nach ihren Prinzipien zu verfahren, ergebe die Gefahr, vom Islam abzufallen.

Jedem, der sich auch nur perifer mit dem Islam befaßt, sollten dessen Grundprinzipien vertraut sein, aus denen sich – wie auch aus der Gravitation – die entsprechenden Folgerungen ergeben.

Mit širk verhält es sich ebenso. Im Islam ist der Begriff von zentraler Bedeutung. Schon der erste und wichtigste der fünf Grundpfeiler (arkân) des Islam, das Glaubensbekenntnis (šahâda), besagt übersetzt: „Es gibt nur den einen Gott (= Allâh) und Muḥammad ist sein Prophet.“

Allâh ist dabei eine Kontraktion, setzt sich also zusammen aus dem Artikel al- und dem Wort für Gott: ilâh Hierzu existiert auch die weibliche Form ilâha wie der Plural: âliha. Allâh bedeutet damit: der eine = einzige Gott und besitzt daher keinen Plural. Auch Šayḫ ‘Abd al-Wahhâb at-Turayrî,  Vorsitzender des Fatwa Department Research Committee, erklärte dies 2011 so in einer fatwâ, s. http://www.islamonline.com/news/articles/138/Using-the-word-God-for-Allah.html).

Allâh etwas beizugesellen, also jemanden, aber auch etwas auf dieselbe Stufe wie ihn zu stellen oder für gleich (wichtig) zu erachten, ist širk.

Im Umkehrschluß gilt širk demnach als schwerste Sünde überhaupt. S. Sure 4, 48 (wiederholt in 4,  116):

Allâh vergibt nicht, daß man ihm beigesellt. Was darun­ter liegt [ergänze: an weniger schweren Sün­den] vergibt er, wem er will.“

S.a das Ḥadîṯ: „Welche Sünde ist am schwersten vor Allâh?  … Daß du neben Allâh etwas Ebenbürtiges machst.“(Nr.124 bzw. Nr.126 aus der Sammlung ṣaḥîḥ al-Muslim).

Dies ist eine unumstrittene, vielfach belegbare Tatsache, auch z.B. Rudi Paret wie viele andere Islamkundler wies darauf hin (s. R. Paret: „Mohammed und der Koran“, 1991, S.104).

Širk wird gemein mit „Polytheismus“, „Götzendienst“ wiedergegeben, gern auch von Kirchenvertreten, um darzulegen, wie nah sich doch Islam und Christentum stünden. Dabei übersehen oder ignirieren jene, daß gerade Christen im Islam wegen ihres Trinitätsglaubens ebenfalls als Polytheisten gelten, nämlich als trinitarische. S. dazu:

Sure 9, 30: „Und die Juden sagen, ʽUzair (Esra) sei Allâhs Sohn, und die Christen sagen, der Messias sei Al­lâhs Sohn. … . Allâhs Fluch über sie! Wie sind sie (doch) irregeleitet!“.

Hierzu gibt es auch ähnlich lautende, bestätigende Ḥadîṯe. Bzgl. des erwähnten „Esra“ führt Tilman Nagel aus, daß laut einer arabischen Quelle in Palästina eine jüdische Sekte gelehrt habe, Esra sei Gottes Sohn. Doch sei dies nicht als leibliche Abkommenschaft gemeint gewesen sondern wie ein Ehrentitel (s. T. Nagel, 2008, S.233).

In früheren Zeiten war zumindest in süddeutschen katholischen Gegenden der Ausruf gebräuchlich: „Ach, Kind Gottes!“, um Verwunderung oder Erschrecken zu unterstreichen, z.B. wenn das angesprochene Kind etwas angestellt hatte. An eine verwandt- schaftliche Beziehung war auch dabei nicht gedacht.

Sure 24, 62: „Die Gläubigen sind diejenigen, welche an Alâah und seinen Gesandten glauben … .“

Sure 5, 17: „Ungläubig sind die, die sagen: ‚Gott ist Christus, der Sohn der Maria.‘“(wiederholt in 5,72).

Sure 5,72: „… . Wer Allâh [erg.: andere Götter] zur Seite stellt, dem hat Gott den Eingang in das Paradies versagt. Das Höllenfeuer wird ihn aufnehmen. Und die Frevler haben [erg.: dann] keine Helfer.

Sure 5,73: Ungläubig sind diejenigen, die sagen: ‚Gott ist einer von dreien.‘ Es gibt keinen Gott außer einem einzigen Gott … Diejenigen von ihnen, die ungläubig sind, wird [erg.: dereins] eine schmerzhafte Strafe treffen„.

Sure 9, 29: „Und kämpft gegen diejenigen, welche nicht an Allâh und den Jüngsten Tag glauben und nicht verbieten, was Allâh und sein Gesandter verboten haben und nicht der wahren Religion angehören – die Leute der Schrift – kämpft gegen sie, bis sie kleinlaut (oder: demütig oder: unterwürfig) Tribut (ǧizya) entrichten!“.

S.a. Sure 4,171; 5,72; 5,116 u.a.. Sure 3, 64 enthält dann die Aufforderung an die „Schriftleute“, sich zum Islam zu bekehren!

Tatsächlich geht der Bedeutungsgehalt von širk viel weiter und zwar allein schon der Logik halber. Es ist daher nicht verwunderlich, daß die eingangs erwähnte fatwâ dies ebenfalls bestätigt.

Bekanntlich kennt der Islam keine Trennung von Religion und Staat. Er hat eine religiöse, soziale und politische Komponente. Demnach hat ein Muslim: ʽibâdât (Kul­tus, rituelle Pflich­ten) und muʽamalât (das öf­fentliche und private Leben betreffende sowie auch strafrechtlich relevante Normen) gleichermaßen (!) zu erfüllen (s. dazu Claudia Lederer, 1994, S.142f).

Wenn Allâh zu gehorchen oberstes Prinzip ist, dann gilt dies – dem Glaubensbekenntnis nach – auch ebenso für die über Muḥammads Vermittlung auf die Menschen überkommenen Verlautbarungen, aus denen das Islamische Recht, die šarî‘a, erwachsen ist. Šarîʽa bedeutet Pfad/Straße, gemeint ist hin zu Allâh mit dem Eintritt ins Paradies als Lohn (vgl. Straßennamen in arabischen Ländern beginnen mit dem ganz ähnlichen, da nicht für religiöse Belange reservierten Wort: šari‘ für Straße, daher: Šariʽ  ra`îsî = Hauptstraße).

Der Islamische Staat ist demnach eine – wenn auch seit Muḥammads Zeiten nicht mehr vollständig umgesetzte – Theokratie. Diese zu verwirklichen, ist Ziel nicht nur von Fundamentalisten, sondern grund- sätzlich von allen gläubigen Muslimen, wie aus dem Dargelegten klar hervorgeht. Demokratie, Volksherrschaft, ist ein Gegenentwurf, von Menschen gemachte Gesetze ebenso, sofern sie nicht den islami- schen Rechtsprinzipien entsprechen oder unter Šarî‘a-Vorbehalt stehen, wie z.B. die „Kairoer Erklärung der Menschenrechte“ vom 5.8.1990 laut Art.24f (http://www.dailytalk.ch/wp-content/uploads/Kairoer%20Erklaerung%20der%20OIC.pdf). S. hierzu auch die Glückwunsch-fatwâ des saudischen Klerikers Ḥamûd al-ʽaqlâʽ aš-Šuʽîbî an die Ṭâlibân dafür, daß sie das einzige Land in der Welt geschaffen hätten, in dem k e i n e menschengemachten Gesetze existierten (fatwâ erwähnt in: Andy Worthington: The Guantanamo Files: The Stories of the 774 Detainees in America’s Illegal Prison, 2007).

Hält man also die Befolgung von demokratischem Gedankengut, von menschenge- machten Gesetzen wie z.B. Grundgesetz, BGB, StGB etc., wie der Allgemeinen Menschenrechte für unumstößlich und ohne Ein- schränkungen befolgenswert, stellt man diese aus islamischer Sichtweise nicht nur Allâh gleich, sondern sogar über ihn und seine Forderungen. Dies ist demnach schon schlimmer als širk – richtig übersetzt mit „Beigesellung“ oder „Gleichstellung“-  da im o.e. Fall sogar eine Unterordnung von Allâh und der šarî‘a unter die demokra- tischen Gesetze geschieht. Das ist kufr, Unglaube. Diejenigen, die solchen širk begehen, heißen gleich den „Götzenanbetern“ oder Polytheisten mušrikûn und werden als solche auch im Koran wie den Ḥadîṯen benannt, vgl. z.B. die bekannte Sure 9, 5:

„… fa_qtulû mušrikîna…“ d.i.: „… und tötet die Beigeseller, wo immer Ihr sie findet … “ (das Verb qatala bedeutet „totschlagen“, „ermorden“, „umbringen“, beim Wild: „erlegen“).

Nicht nur die muslimische Seite http://wakeupproject.de/board/viewtopic.php?f=42&t=8  führt daher unte širk mit systematisch zusammengestellten Beispielen ganz folgerichtig aus:

„Der Shirk im Gehorsam. Dies ist der Shirk, dem die meisten heutigen sogenannten Muslime zum Opfer fallen: Der Gehorsam gegenüber Gesetzen, die menschengemacht sind, dabei die Gesetze Gottes missachtend! … Das bedeutet also, dass wenn ein Gelehrter / Staat etwas verbietet, was Gott erlaubt hat und umgekehrt und die Leute folgen ihm darin willentlich, dass sie ihn anbeten bzw. neben Gott stellen!“

„Der Shirk in der Intention. Wenn wir z.B. in den Krieg ziehen unseres Vaterlandes willen und nicht wegen Allah, dann ist dies auch Shirk, und wir sterben für etwas anderes als Allah! Unsere Intention müsste sein, Gott zu dienen und Seine Religion zu verteidigen, nicht aber menschengemachte Grenzen und Verfassungen zu verteidigen!“. Was bedeutet aber „in den Krieg ziehen wegen Allah“? Ğihâd in seiner weithin bekannten Form!

„Der Shirk in der Liebe.Man begeht diesen Shirk, wenn man etwas oder jemanden liebt, mit einer Liebe, die nur Gott gebührt! Hier in Europa fällt einem zwangsläufig Jesus ein, der von den Christen teils nicht nur in der Anbetung neben Gott gestellt wird, sondern vor allem auch in der Liebe. Wir erinnern uns auch an den Test, den Abraham a.s. gestellt bekam, nämlich seinen Sohn, den er jahrelang nicht gesehen hatte und innigst liebte, zu opfern. Abraham bestand den Test, weil seine Liebe und sein Gehorsam gegenüber Gott stärker war als seine Liebe zu Ismael.“ Hier wurde Isaak – unwissentlich? – mit mit Ismael vertauscht, welcher für Muslime eine besondere Bedeutung hat.

„Shirk des Urteilsgesuches bei einem kufr-Gericht. Wer sich in einer Rechtsstreitigkeit an das Ge­richt des deutschen Staates oder eines anderen Kufr-Staates wendet, um von diesem abgeurteilt zu wer­den, der hat Kufr begangen und ist damit auch ein Ungläubiger geworden.“ (s. http://wakeupproject.de/board/viewtopic.php?p=21). Dergleichen gibt es noch mehr Spezifikationen für Unerschrockene auf der soeben Seite.

Daß diese Folgerungen nicht nur Fundamentalisten zuzuweisen sind, sondern die islamische Grundüberzeugung darstellen, beweisen die mit vielen Suren, Hadîṯen und Aussagen früherer islamischer Autoritäten belegten Ausführungen von Šayḫ ibn ‘Uṯaymîn über menschenge- machte Gesetze aus seiner Fatwensammlung maǧmûʽ al-fatâwâ wa rasâ`il, Bd.6/161 (in englischer Übersetzung). Jener Šayḫ war bis zu seinem Tod 2001 oberster Theologe in Saudi-Arabien.

U.a. heißt es dort im Hinblick auf die Demokratie:

whatever the majority agrees upon must be carried out … This is the ultimate kufr”; d.h.: „Was auch immer die Mehrheit beschließt, muß ausgeführt werden. … Das ist ultimativer Unglaube (kufr)“

und abgeleitet vom berühmten ḥanbalitischen Theologen ibn Taymiyya (1263-1328):

If a person regards as per­mis­si­ble that on which there is scholarly consensus that it is forbidden, or regards as forbidden that on which there is scholarly consensus that it is permitted, or he alters a law on which there is consen­sus, then he is a kâfir and apostate, according to the consensus of the fuqahâ”(nach Maǧmûʽ al-f­a­tâwâ, Bd.3/267); d.h. “Wenn eine Person etwas für erlaubt erklärt, was der Gelehrtenkon- sens [eine der islamischen Rechtsquellen!] für verboten erachtet oder umgekehrt [verkürzte Übersetzung] oder wer ein Gesetz ändert, bzgl. dessen Gelehrtenkonsens besteht, ist eine Ungläubiger und Apostat gemäß Gelehrtenkonsens.”

The one who forsakes the law that was revealed to Muhammad … and refers for judgement to any other law … has committed an act of kufr, so how about the one who refers for judgement to al-Yâsa and gives it precedence? The one who does that is a kâfir according to the consen- sus of the Muslims.”(zitiert nach al-Bidâya wa n-Ni­hâ­ya, Bd.13/139), d.h.  „Derjenige, welcher das Recht verläßt/mißachtet, das Muḥammad geoffenbart wurde und ein Urteil aufgrund eines anderen Rechts sucht, begeht einen Akt des Unglaubens.Wie steht es denn um denjenigen, der sein Urteil bei al-Yâsa [d.i. das säkulare mogolische Recht unter Tschingis Khan] sucht und ihm den Vorrang einräumt [ergänze: vor den Gesetzen Allâhs]? Der, der das tut, ist ein Ungläubiger (kâfir) gemäß dem muslimischen Konsens.“

Ibn ‘Uṯaymîn führt noch eine ganze Anzahl ähnlich lautender Aussagen muslimischer Theologen bis in die Gegenwart zur Unterstreichung seiner eigenen Aussage, was širk sei, an und endet damit, daß  diese Art des Unglaubens Ungehorsam und daher ein Frevel (fisq) gegenüber Allâh sei. Die Freunde dieser menschengemachten Gesetze seien vom Teufel (šaitân) inspiriert, sie seien „indeed … Mushrikoon (polytheists)“,  also: „tatsächlich muschrikun (Vielgötteranbeter)“. Noch deutlicher wird es hier: „And Allâh says: ,They (all tho­se who worship others than Allâh) … in­voke nothing but Shaytan (Satan), a persistent rebel!’(an-Nisâ` 4,117), i.e. they do not wor­ship any­thing but a devil, i.e. by following his laws”, d.h.: „Und Allâh sagt: Sie (all jene, welche andere als Allâh verehren) … verehren niemand anderen als den Teufel, einen andauernden Rebell (Sure an-Nisâ`, 4,117), d.h. sie verehren nichts anderes als den Teufel, wenn sie diesen Gesetzen folgen.“ (http://www.islamonline.com/news/articles/3/Ruling-on-promulgating-manmade-laws-and-Shaykh-Ibn.html).

Soweit so schlecht.

Aber hatten nicht echte Islamkenner, worunter es auch heute noch Islamwissenschaftler gibt, wenn auch weniger als Inhaber von Lehrstühlen, dies schon immer verkündet? Man denke nur an die entsprechenden Äußerungen von Prof. Schachtschneider, an Prof. Flaigs Artikel: „Es kann keine islamischen Menschenrechte geben“ in der Frankfurter Rundschau, vom 30.10.06 oder an Prof. Nagels Ausführungen zur absoluten Souveränität Allahs in: „Islam“, Westhofen 2001, S.65. Auch Frau Prof. Schirrmacher erklärte: Da der Islam nicht nur den privaten Glauben des einzelnen, sondern das gesamte öffentliche Leben bestimmt, können Muslime den Islam eigentlich nur dort ganz leben, wo es ihnen ermöglicht wird, nach islamischen Gesetzen zu heiraten, sich scheiden zu lassen, zu erben, zu fasten, zu beten“(Fn.5 in: http://www.efg-hohenstaufenstr.de/downloads/texte/Jihad_im_Islam_Schirr­macher.pdf). Schließlich führt der schweizer Islamexperte Dr. Lukas Wick in seiner Dissertation „Islam und Verfassungsstaat“, Würzburg 2009 unter Auswertung islamischer Quellen aus, warum beide nicht kompatibel und daß Rechtsstaat und Demokratie mit dem Islam unvereinbar sind.

Auch muslimische Stimmen der deutschen Gegenwart bringen den Sachverhalt deutlich zur Sprache:

Nur Allah ist gesetzgebende Macht!“, „Die Glaubensgrundsätze (des Islam) und das islamische Recht (Scharia) zeigen den quasi-totalen Anspruch der Religion auf Mensch und Gesellschaft“ (Ayyub Axel Köhler: „Islam: Leitbilder der Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung, Köln 1981, S.28), oder: „Das islamische Gesellschaftssystem wird damit aber keineswegs zu einer Demokratie. Diese Staatsform ist dem Islam fremd.“(ebda., S.33).

Der Islam hält es für unausweichlich, dass Staat und Religion aufeinander bezogen werden. Dies bedeutet in einem islamischen Staat die Bindung von Legislative und Exekutive an den Koran als übergeordnete Grundnorm – als Grundgesetz – …“(Murad W. Hoffmann in: „Islam – der verkannte Glaube“, Al-Islam, 1995, Nr.4, S.8f).

[S. hierzu auch unter der Rubrik: „Kritische Zitate“!]

Dazu paßt dann der Wahlspruch der Muslimbruderschaft, die sich die Islamisierung auch der „westlichen Welt“ zum Ziel gesetzt hat: „Allâh ist unser Ziel. Der Prophet ist unser Führer. Der Koran ist unser Gesetz. Der Ğihâd ist unser Weg. Zu sterben in der Art Allâhs ist unsere größte Hoffnung.“(vgl. http://www.verfassungsschutz-bw.de/index.php?option=com_content&view=article&id=310&Itemid=214; dort wird allerdings anstelle „Allâh“ das Wort „Gott“ gesetzt, wie so oft, wenn es um da‘wa, also die Missionierung von Christen geht!).

Schließlich erklärte der bereits o.e. Šayḫ ʽAbd al-Wahhâb at-Turayrî, einem im britischen Ausland weilenden Fragesteller, daß es Christen gegenüber eine gute Idee sei, statt „Allâh“ die landes­sprach­liche Bezeichnung für Gott, z.B. im Englischen eben “God“ zu benutzen, da  dies deutlich mache, daß Allâh auch der Gott der Bewohner des Gastlandes sei, mit der Konsequenz, daß auch jene ihn anbeten und seine Vorschriften beachten müßten (s. http://www.islamonline.com/news/articles/138/Using-the-word-God-for-Allah.html).

Tonangebendes Mitglied der Muslim­bruderschaft ist auch Yûsuf al-Qaraḍâwî (*1926). Er ist bekannt als eine Art „globaler Muftî“ und meist gesehener TV-Scheich der islamischen Welt vermittels eigener Sendung auf Al-Ğazîra, einflußreich als Präsident des 1997 von ihm mitbegründeten Europä­ischen Fatwâ-Rats (European Council for Fatwa and Re­search, abgek.: ECFR) wie der ebenfalls von ihm 2004 in London gegründeten „Internationalen Vereinigung Musli­mischer Rechtsgelehrter“ (IAMS). Zu seinen Standpunkten gehört es, den Holocaust „als göttliche Strafe“ für die Juden zu sehen, (vgl. http://www.sehepunkte.de/2012/05/druck­fassung/21653.html und in Ägypten, wohin er als dort mehrfach verurteilter Prediger mit Einsetzen der von der Muslimbruderschaft getragenen „Arabellion“ im Februar 2011 aus seinem 30-jährigen Exil in Qaṭâr zurückkehrte, graduell das Islamische Recht gänzlich wiedereinführen zu wollen, so daß „Händeabhacken“ als šarîʽatische Strafe in den ersten fünf Jahren noch nicht verwirklicht werden solle (vgl. Interview auf An-Nahar TV vom 26.1.2012,  http://europenews.dk/de/node/51718). In seinem Hauptwerk von 1960: al-ḥalâl wa_l-ḥarâm fî_l-Islâm (vgl. „Erlaubtes und Verbotenes im Islam“, München 1989) rechtfertigt er die Züchtigung der Ehefrau gemäß Sure 4,34, die Todesstrafe für „Unzucht“ (zinâ`) und bei Abfall vom Islam.

Mit diesem Mann steht der Penzberger Imâm B. Idriz, welcher für den Bau des ZIE-M (seit November 2013 in MFI umbenannt) in München wirbt, in theologischem Austausch (vgl. http://jacquesauvergne.wordpress.com/2009/09/27/141/ ).

Update: Der ägypt. Scheich Waǧdî Ġunaim (*1951) betonte in einem Interview im TV-Sender Al-Ğazîra, der in Qaṭar ansässig ist, daß Muslime, die sich auf andere Gesetze verlassen und sich nach anderen Gesetzen als der Scharia richteten, den Islam verließen, also Apostasie begingen. (s. http://www.youtube.com/watch?v=sG2k1wkh-KY, 31.1.13).